Die Leichtbauhallen und Industriezelte von Herchenbach können bei kurzfristigen Standzeiten als fliegender Bau genehmigt werden. Bei einer längerfristigen Nutzung ist die Beantragung einer Baugenehmigung möglich. Lassen Sie sich beraten.

Ob Sie bei kurzfristigen Standzeiten einen fliegenden Bau beantragen oder für längerfristige Projekte einen Bauantrag stellen wollen, von uns erhalten Sie die dafür notwendigen Unterlagen. Zu jedem Hallentyp bieten wir TÜV-geprüfte Statiken oder aktuelle Prüfbücher inklusive Statik an. Wenn Sie Unterstützung bei den Genehmigungsverfahren benötigen, gemeinsam mit unseren Experten bieten wir hier einen Komplettservice an – vom Bauantrag bis zum Brandschutzkonzept.
Die TÜV-geprüften Typenstatiken für unsere Leichtbauhallen orientieren sich an den hohen Anforderungen für feste Bauten, wie zum Beispiel der Windlast nach DIN 1055 und neuesten Normen. Bei kurzfristigen Standzeiten (fliegender Bau) kann die Halle unverzüglich in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren aufgestellt werden. Bei langfristiger Standzeit ist beim örtlichen Bauamt zu klären, ob ein Bauantrag gestellt werden muss. Bei geringen Abständen zu Bestandsgebäuden empfehlen wir einen Brandschutzsachverständigen hinzu zu ziehen.
![zurück zur Startseite [Logo des Industriezelte Herstellers Herchenbach]](fileadmin/templates/gfx/herchenbach_logo.gif)